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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - L 12 AL 195/05   

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https://dejure.org/2006,23024
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - L 12 AL 195/05 (https://dejure.org/2006,23024)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.12.2006 - L 12 AL 195/05 (https://dejure.org/2006,23024)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - L 12 AL 195/05 (https://dejure.org/2006,23024)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - L 12 AL 195/05
    Das nach fristgemäß eingelegter Berufung statt der ursprünglichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage mit der Fortsetzungsfeststellungsklage fortgeführte Berufungsverfahren ist zulässig, weil die Umstellung des Klageantrags im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) keine Klageänderung darstellt (vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 8. Auflage, § 131 Randnr. 9) und auch im Berufungsverfahren zulässig ist (vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 131 Randnr. 8 a; BSG, Urteil vom 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R, SozR 3 - 1500 § 54 Nr. 47).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - L 12 AL 195/05
    Diese Vorschrift findet auch Anwendung, wenn sich ein Verpflichtungsbegehren erledigt hat (BSGE 42, 212, 216 = SozR 1500 § 131 Nr. 3; BSGE 73, 246; BVerwG 15, 132; 16, 194), wie das vorliegend der Fall ist.
  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89

    Sozialgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellung - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - L 12 AL 195/05
    Dieser setzt jedoch voraus, dass auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse vorliegen wie zum Zeitpunkt des erledigten Verwaltungsakts (BSGE 40, 196; BSG SozR 3 - 1500 § 55 Nr. 12).
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2006 - L 12 AL 195/05
    Diese Vorschrift findet auch Anwendung, wenn sich ein Verpflichtungsbegehren erledigt hat (BSGE 42, 212, 216 = SozR 1500 § 131 Nr. 3; BSGE 73, 246; BVerwG 15, 132; 16, 194), wie das vorliegend der Fall ist.
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